Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) - was ist das und bin ich betroffen?

Wurden Sie in den letzten Tagen auch von allen Social-Media-Kanälen angeschrieben und informiert, dass diese die Nutzungsbestimmungen ändern respektive, dass Sie diese selber einstellen sollen? Das alles hat mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu tun, die am 25. Mai in der EU in Kraft tritt. Was bedeutet das aber nun für Sie?

Dsgvo Head

Was ist die DSGVO?
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) regelt den Umgang mit personenbezogenen Daten. Die neue Verordnung ist eine deutliche Verstärkung des bisherigen Datenschutzgesetzes und bei Nichteinhaltung drohen hohe Strafen.

Wer ist davon betroffen?
Auch wenn es sich um ein EU-Gesetz handelt, sind einige Schweizer Unternehmen davon betroffen. Und zwar diejenigen, die Kunden in der EU haben und dorthin Produkte verkaufen oder Dienstleistungen anbieten. Auch das Erfassen von Verhaltensmuster von natürlichen Personen in der EU mittels Analyse-Tools ist ohne Einstimmung der Personen unzulässig.

Detaillierte Informationen zum Gesetzt, um herauszufinden, ob Sie betroffen sind, finden Sie auf der Webseite der Schweizer Eidgenossenschaft.

Sind Sie aktuell nicht betroffen? Die Schweizer Behörden revidieren zurzeit die relevanten Gesetze und es ist eine Frage der Zeit, bis eine ähnliche Handhabe in der Schweiz rechtskräftig wird. Deshalb empfehlen wir Ihnen: Setzen Sie sich schon jetzt mit der Thematik auseinander.

Sie sind betroffen? Dann beachten Sie zwingend folgende Punkte:

  • Die gespeicherten Daten dürfen nur Informationen beinhalten, die für die explizite Auftragsausführung relevant sind.
  • Alle Personen, deren Daten Sie speichern, müssen der Speicherung zustimmen. Ist das nicht der Fall, müssen Sie das zwingend nachholen. Sind Ihre Kunden oder Newsletter-Abonnenten unter 16 Jahren alt, benötigen Sie die Einwilligung der Eltern zur Speicherung der Daten.
  • Bei Newslettern hat sich das Double-Opt-In-Verfahren bereits bewährt. Es bedeutet, dass der Abonnent seine Anmeldung doppelt bestätigt mittels Freigabe per E-Mail. Neu muss nun auch dem Tracking von Links innerhalb des Newsletters explizit zugestimmt werden.
  • All diese Einwilligungen müssen dokumentiert sein, sodass Sie die Zustimmung im Notfall beweisen können.
  • Jeder hat das Recht auf Löschung seiner Daten. Die Umsetzung muss systemtechnisch sichergestellt sein.

Nichtbeachtung kann zu hohen Strafen führen
Auch wenn das Thema komplex ist und die Aufarbeitung Zeit beansprucht: Informieren Sie sich über das Thema. Bei Verstössen drohen Bussgelder von bis zu 20 Mio. EUR oder von bis zu 4% vom weltweiten Jahresumsatz (der höhere Betrag gilt).

Wichtiger Hinweis: Wir sind keine Rechtsberater und können und dürfen daher auch keine Garantie auf Vollständigkeit und Richtigkeit der hier gemachten Aussagen abgeben. Sollten Sie von der DSGVO betroffen sein, holen Sie sich in jedem Fall die Unterstützung eines externen Spezialisten, um auch in Zukunft rechtssicher agieren zu können.


Mehr erfahren:
DSGVO und Google Analytics - was muss ich unternehmen?

Wie die meisten anderen Websites verwenden auch wir Cookies, um Ihre Erfahrung und die Leistung unserer Website zu verbessern. Diese Cookies enthalten keine sensiblen Informationen. Wenn Sie fortfahren, akzeptieren Sie die Cookies auf unserer Website. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen jederzeit ändern.
Einverstanden Nicht Einverstanden